fischschwarm2500-min

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Download

§1 Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Einkaufsbedingungen der Käufer sind für uns nicht verbindlich und erkennen wir daher nicht an. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und Absprachen mündlicher Art sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

 

§2 Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Lieferung, Lieferzeit und Preis, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Bestellungen des Kunden können schriftlich, per E-Mail oder Fax oder in anderer Form erteilt werden. Aufträge werden erst mit unserer schriftlichen Annahme gültig und verbindlich oder, falls eine solche schriftliche Annahme nicht vorliegt, mit Lieferung der Ware.

Bei Rohwarenknappheit oder erheblichen Preisanstiegen der Rohware bzw. Materialien bleibt es uns vorbehalten, die bestellten Mengen zu verringern oder gänzlich von der Lieferverpflichtung zurückzutreten bzw. eine Preisveränderung vorzunehmen, sofern nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind.

 

§3 Lieferung von Waren

Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der Incoterms®2010 und zwar EXW(EXWORKS = ab Werk). Der Erfüllungsort ist somit entweder das Werk Niendorfer Chaussee 2 in 18258 Schwaan oder das Werk Carl-Heydemann-Ring 91 in 18437 Stralsund. Die Gefahr und auch die Kostenlast geht somit auf den Kunden über, sobald die Lieferung verpackt und zur Abholung bereitgestellt wurde. Dies gilt auch für Teillieferungen.

Änderungen des Liefergegenstandes, wie der äußeren Aufmachung, der Rezeptur, der Verpackung usw., bleiben auch nach Vertragsabschluss vorbehalten, soweit entgegenstehende Interessen des Käufers dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

Das Recht des Käufers auf Ablehnung einer bestimmten Lieferung (z.B. aufgrund von Verspätung oder Mangelhaftigkeit) erstreckt sich nicht auf andere Lieferungen, auch wenn diese anderen Lieferungen demselben Vertrag unterliegen wie die abgelehnte Lieferung.

Handelsübliche Änderungen der Liefergegenstände bleiben vorbehalten, soweit sie den Käufer nicht unzumutbar beeinträchtigen und soweit sie die Gebrauchsfähigkeit der Ware nicht berühren.

Die Qualität der Ware richtet sich nach Handelsbrauch, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt ist. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung Dritter stellen neben der Produktbeschreibung keine Beschaffenheitsangabe der Kaufsache dar.

 

§4 Preise und Zahlung

Die angebotenen Preise gelten auf der Grundlage der Incoterms®2010 und zwar EXW (EXWORKS = ab Werk) und damit zzgl. Umsatzsteuer, anderen Steuern und Abgaben, und zzgl. Verpackung und lauten in Euro.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, können wir  dem Käufer die Ware nach Auslieferung in Rechnung stellen. Die Rechnungen können auch auf elektronischem Weg versandt werden.

Sofern nichts anderes von uns schriftlich bestätigt worden ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Käufer ist verpflichtet, auf etwaige ausstehende und fällige Beträge Zinsen in Höhe von drei Prozentpunkten über dem Dreimonats-Euribor ab Fälligkeitstermin bis zum Tag der Zahlung zu zahlen. Kommt die andere Vertragspartei mit der Bezahlung einer Rechnung oder eines Teilbetrages in Verzug, sind unsere sämtlichen offenen Forderungen sofort fällig. Eine Weiterberechnung von diesbezüglichen Bearbeitungskosten (Mahngebühren, Porto, Telefonkosten usw.) behalten wir uns vor.

Der Käufer hat nur dann Anspruch auf Nachlässe, Rabatte oder sonstige mit uns ggf. vereinbarte Preisermäßigungen, wenn die jeweiligen Zahlungen bei uns  bis zum Fälligkeitstermin eingegangen sind.

Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer insoweit befugt, als er über einen unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch verfügt, der auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§5 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns  das vollständige Eigentum an allen gelieferten Waren vor bis wir die vollständige Zahlung für die Waren sowie etwaige sonstige zu dem jeweiligen Zeitpunkt ausstehende Zahlungen erhalten haben, gleich ob diese aus dem jeweiligen Vertrag, einer anderen Vereinbarung zwischen dem Käufer und uns, einer unerlaubten Handlung oder anderweitig entstanden sind.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Käufer für den ordnungsgemäßen Zustand der Waren zu sorgen und diese gegen sämtliche Risiken in Höhe ihres vollen Wertes zu versichern.

Sofern wir von dem Vertrag wegen einer Pflichtverletzung des Käufers, insbesondere wegen Zahlungsverzugs des Käufers zurückgetreten sind, sind wir befugt, die Waren insgesamt oder teilweise wieder in Besitz zu nehmen, zu verkaufen oder in sonstiger Weise über sie zu verfügen.

Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte schon jetzt an uns ab, ohne dass es hierzu noch einer gesonderten Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf; wir nehmen die Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechtes von uns ist der Käufer zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Pflichten gegenüber uns nachkommt.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

Keine in diesem Abschnitt enthaltene Bestimmung hindert den Käufer daran, die Waren im normalen Geschäftsgang zu verwenden und zu verkaufen.

 

§6 Haftung

Bei jeder Anlieferung hat der Kunde die Ware sofort in Gegenwart des Lieferers auf Mängel und Minderleistung zu untersuchen und uns sofort zu benachrichtigen. In jedem Fall der Beanstandung haben wir das Recht, die Ware durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Besteht die Beanstandung zu Recht, gehen die Sachverständigenkosten zu unseren Lasten, andernfalls zu Lasten des Kunden. Im Falle berechtigter Beanstandungen hat der Kunde nur das Recht auf Preisminderung oder Ersatzlieferung. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art, sind ausgeschlossen.

Der Vertrag gilt als ordnungsgemäß erfüllt und die Waren als abgenommen, sofern wir keine schriftliche, telegraphische, fernschriftliche oder per Telefax übersandte Mängelanzeige mit einer ausführlichen Beschreibung des Mangels oder der Fehlmenge innerhalb der nachfolgend festgelegten Fristen erhalten:

  1. a) schnellstmöglich, aber spätestens bis zum Ablauf des Werktages, welcher auf die Lieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort bzw. Übernahme folgt, hinsichtlich etwaiger Fehlmengen oder Mängel, die bei einer angemessenen Wareneingangskontrolle erkennbar waren,
  2. b) schnellstmöglich aber spätestens nach 2 Wochen nach Lieferung der Ware, wenn dieser trotz einer angemessenen Wareneingangskontrolle nicht erkennbar war (verdeckter Mangel).

 

§7 Haftungsbeschränkung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt und wird daher nicht beschränkt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung vollumfänglich ausgeschlossen.

 

§8 Vertraulichkeit

Jede Partei behandelt alle Informationen vertraulich, die sie von der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die (i) aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offenzulegen sind, (ii) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits bekannt sind oder (iii) der Öffentlichkeit bereits allgemein zugänglich sind oder werden, und zwar ohne Verletzung eines Vertrages oder dieser AGB in Form einer Handlung oder Unterlassung seitens der empfangenden Partei.

 

§9 Abtretung

Wir sind berechtigt, jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers seine vertraglichen Rechte, insbesondere Zahlungsansprüche ganz oder teilweise auf Dritte, einschließlich seriöser Finanzierungsanbieter zu übertragen. Im Zusammenhang mit einer solchen Übertragung sind wir berechtigt, die Bedingungen des Vertrags sowie solche weiteren Informationen gegenüber dem Übertragungsempfänger und etwaigen Dritten, die ein rechtliches Interesse an dem Übertragungsempfänger oder an der Übertragung haben, offenzulegen, sofern der Übertragungsempfänger oder der Dritte diese benötigt, um unsere Rechte oder Pflichten zu verstehen und diese auszuüben bzw. zu erfüllen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte, Ansprüche oder Pflichten aus einem Vertrag, ausgenommen Geldforderungen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von uns abzutreten oder zu übertragen.

 

§10 Höhere Gewalt

Wird die Vertragserfüllung durch eine Partei aufgrund von Krieg, Terrorismus, Aufstand, mechanischen Störungen oder Rechnerausfällen, Aussperrung, Streik oder sonstigen Arbeitskämpfen, Brand, Mangel an Werk- oder Betriebsstoffen oder aus sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Gründen unterbrochen, beendet oder eingeschränkt, haftet diese Partei nicht für Verluste, Schäden oder Kosten aufgrund einer solchen Unterbrechung, Beendigung oder Verzögerung. Dauern die Gründe für die Nichterfüllung länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Ankündigung zu kündigen.

 

§11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ihrer Kollisionsnormen sowie des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.

Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Rostock.

 

§12 Teilunwirksamkeit

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.